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   LSG Thüringen, 04.12.2007 - L 7 AS 1150/07 ER   

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https://dejure.org/2007,31666
LSG Thüringen, 04.12.2007 - L 7 AS 1150/07 ER (https://dejure.org/2007,31666)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 04.12.2007 - L 7 AS 1150/07 ER (https://dejure.org/2007,31666)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - L 7 AS 1150/07 ER (https://dejure.org/2007,31666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf darlehensfreie Übernahme der Kosten für ein Schulschließfach; "Schulbedarf" als Regelleistung i.S.d. § 20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.12.2007 - L 7 AS 1150/07
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller des Eilverfahrens dürfen dabei aus Gründen des Grundrechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), insbesondere in Eilverfahren auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose, nicht überspannt werden (BVerfG 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927-929).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.10.2007 - L 10 B 1545/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsanspruch - Arbeitslosengeld II -

    Auszug aus LSG Thüringen, 04.12.2007 - L 7 AS 1150/07
    Aufwendungen für Schulbücher und Schulsachen sind (wohl) von der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II umfasst (so jedenfalls für das einstweilige Rechtsschutzverfahren auch LSG Berlin-Brandenburg vom 1. Oktober 2007 - L 10 B 1545/07 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 13 AS 104/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Kostenübernahme für einen Schultaschenrechner

    Unterstellt, dass Aufwendungen für Schulbücher und Schulsachen von der Regelleistung nach § 20 Abs. 1 SGB II und damit auch nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II umfasst sind (so: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2007, L 7 AS 1150/07 ER, zit. nach juris, Rz. 18 - zu den Kosten für die Anmietung eines Schulschließfaches), ergibt sich vorliegend ein Anspruch aus § 23 Abs. 1 SGB II dennoch nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2010 - L 13 AS 224/09
    Denn zu der Frage, ob der Bedarf, der durch die Beschaffung von Schulmaterialien für Kinder im üblichen Umfang entsteht, als atypischer Bedarf i. S. des § 73 SGB XII zu qualifizieren ist - oder ob dies nicht der Fall ist (verneinend etwa Senat, Beschl. vom 21. April 2008 - L 13 AS 26/07 NZB und Fahlbusch, jurisPR-SozR 8/2009, Anm. 2) - ist eine höchstrichterliche Klärung bisher nicht erfolgt (die zu dem Urt. des LSG Rheinland-Pfalz vom 25. November 2008 - aaO - anhängige Revision - B 14 AS 47/09 R - ist noch nicht entschieden), so dass dieser Frage schon angesichts der zwischen der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Urt. vom 25. November 2008, aaO) und der des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschl. vom 21. April 2008 - L 13 AS 26/07 NZB - vgl. auch Urt. vom 4. September 2008 - L 13 AS 104/08), aber auch anderer Obergerichte (s. etwa LSG Thüringen, Beschl. vom 4. Dezember 2007 - L 7 AS 1150/07 ER - und LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 1. Oktober 2007 - L 10 B 1545/07 AS ER) bestehenden Differenzen grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG zukommt.
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